BFH: Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden
Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2019 – III R 14/18 – wie folgt entschieden:
1. Ein Umsatzsteuerbescheid ist nichtig, wenn aus ihm nicht klar ersichtlich wird, ob der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) eine GmbH oder deren Geschäftsführer bzw. Liquidator ist.
2. Der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden; ausreichend ist vielmehr, dass er sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids aus Sicht des Empfängers im Wege der Auslegung zweifelsfrei bestimmen lässt.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online unter BBL2020-598-1