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Steuerrecht
17.05.2017
Steuerrecht
BFH: Nachversteuerung gem. § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. finaler (Betriebsstätten-)Verluste nach Unionsrecht

Der BFH hat mit Urteil vom 22.2.2017 – I R 2/15 - wie folgt entschieden:

1. Die entgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils (ausländische Personengesellschaft) erfüllt den Tatbestand der Nachversteuerung i. S. des § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG (i. d. F. des § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997/StBereinG1999); die unechte Rückwirkung (Übertragung in 1999) ist nicht verfassungswidrig.

2. Die im Jahr 1999 im Zuge der Anteilsveräußerung an den Erwerber geleistete Ausgleichszahlung (Betriebsstätte mit abkommensrechtlicher Freistellung) ist weder einfachrechtlich noch als sog. finaler Verlust unionsrechtlich als Betriebsausgabe abziehbar (Anschluss an das EuGH-Urteil Timac Agro Deutschland vom 17. Dezember 2015 C-388/14, EU:C:2015:829, BStBl II 2016, 362).

 

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