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Steuerrecht
16.10.2014
Steuerrecht
BFH: Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer Beteiligung

Der BFH hat mit Urteil vom 1.7.2014 - VIII R 53/12 - entschieden: 1. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Der Werbungskostenabzug ist gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 ausgeschlossen.

2. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 steht dem nicht entgegen.

 

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