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Steuerrecht
08.07.2015
Steuerrecht
DIHK: Nachbesserung bei Kabinettsvorlage zur Erbschaftsteuer

Der Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform, auf den sich die Regierungskoalition nun geeinigt hat, enthält nach Einschätzung von Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), immer noch zahlreiche Mängel.

Schweitzer: "Die Reform der Erbschaftsteuer wurde zwar nachgebessert, aber auch die Kabinettsvorlage wird die Übertragung von Familienbetrieben erheblich erschweren.

Ein zentraler Webfehler bleibt: Immer noch soll das Privatvermögen eines Unternehmenserben einbezogen werden. Damit wird das vererbte Privatvermögen systemwidrig doppelt besteuert.

Zudem bleibt völlig unklar, was tatsächlich in Zukunft zum Betriebsvermögen gezählt wird - damit droht eine große Unsicherheit für die Betriebe. Außerdem bleibt der Zeitraum für die Kapitalbindung mit 40 Jahren unrealistisch lang. Dadurch werden nicht nur Betriebe, sondern auch die Finanzverwaltung erheblich belastet.

Von der Zusage des Koalitionsvertrages, die Übertragung nicht zu gefährden, ist der Entwurf trotz der geringfügigen Veränderungen immer noch weit entfernt. Hier muss es im Gesetzgebungsverfahren zu weiteren Verbesserungen für die Familienbetriebe kommen."

(PM vom 7.7.2015)

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