Bundesrat: NRW-Gesetzesvorlage zur Reform der geringfügigen Beschäftigung
Am 16.12.2011 stellt das Land NRW dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der geringfügigen Beschäftigung und zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vor (BR-Drs. 768/11). In dem Gesetzentwurf weist das Land darauf hin, dass diese Arbeitnehmer arbeitsrechtlich zwar mit allen anderen Beschäftigten gleichgestellt sind, in der Praxis ihre Rechte aber häufig nicht durchsetzen können. So würden elementare arbeitsrechtliche Ansprüche wie zum Beispiel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutter- und Kündigungsschutz oder bezahlter Urlaub versagt. Außerdem hätten geringfügig Beschäftigte häufig lange Arbeitszeiten und erreichten wegen der 400-Euro-Grenze nur geringe Stundenlöhne. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Begrenzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf zwölf Stunden vor. Bei Überschreiten dieser zeitlichen Begrenzung soll künftig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Zudem legt der Entwurf fest, dass bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften die Anwendung der begünstigenden Regelungen für geringfügig Beschäftigte ausgeschlossen ist. Die Arbeitgeber müssten dann die vollen Sozialversicherungsbeiträge leisten. Arbeitgeber, die illegale Beschäftigung ermöglichen, sollen mit zusätzlichen Sanktionen belegt werden. Der Entwurf soll den Ausschüssen zur Beratung vorgelegt werden.
(PM Bundesrat vom 13.12.2011)