BFH: Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen
Der BFH hat mit Urteil vom 9.3.2016 – X R 9/13 – wie folgt entschieden:
1. Weder ein Benennungsverlangen i. S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründet die Tatbestandsvoraussetzungen einer selbständigen Änderungsvorschrift.
2. Nur wenn aufgrund des Benennungsverlangens nachträglich neue Tatsachen i. S. von § 173 AO bekannt werden, ist die Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift möglich.