BFH: Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG
Der BFH hat mit Beschluss vom 11.7.2018 – I R 30/16 – wie folgt entschieden:
1. Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null EUR; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich.
2. Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Februar 2015 I R 3/14, BFHE 249, 448, BStBl II 2015, 816).
(Amtliche Leitsätze)
Volltext unter BBL2019-21-6