R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
30.10.2009
Steuerrecht
BFH: Keine Sachentscheidung zum Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte

Im Revisionsverfahren VIII R 22/08 wollte ein Steuerpflichtiger durch den BFH klären lassen, ob die durch das JStG 2007 eingeführte Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte der Finanzämter (§ 89 Abs. 3 AO) verfassungswidrig ist. Dieses Revisionsverfahren hat sich jetzt ohne eine Sachentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen erledigt. Der Steuerpflichtige hatte, statt Einspruch gegen den Gebührenbescheid des FA einzulegen, unmittelbar eine Sprungklage (§ 45 FGO) vor dem FG erhoben, der das FA innerhalb eines Monats hätte zustimmen müssen. Das FG hatte dem FA aber eine längere Frist gesetzt, so dass dessen Zustimmung verspätet einging. Der BFH musste daher die bei ihm anhängige Revision als Einspruch behandeln und an das FA zurückgeben. Das Urteil ist nicht zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen.

(PM BFH vom 8.10.2009)

stats