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Steuerrecht
28.12.2011
Steuerrecht
BFH: Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Der BFH hat im Urteil vom 6.10.2011 – VI R 56/ 10 – entschieden: Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat (Anschluss an Senatsurteil vom 21.4.2010 – VI R 46/ 08, BFHE 229, 228, BStBl. II 2010, 848, BB 2010, 2939 mit BB-Komm. Schwerdtfeger, BB 2010, 2941). Denn der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i. S. d. § 8 Abs. 2 S. 2 EStG, denn der Gesetzgeber hat diese Fahrten in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG der Erwerbssphäre zugeordnet. (PM BFH vom 28.12.2011) Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-85-2 unter www.betriebs-berater.de

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