BFH: Keine AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gegen die Bemessung der GrESt nach Grundbesitzwerten
Der BFH hat im Beschluss vom 5.4.2011 – II B 153/10 – entschieden: Die AdV eines Grunderwerbsteuerbescheids, dessen Bemessungsgrundlage sich aus einem Grundbesitzwert ergibt, kommt nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 11 i. V. m. § 8 Abs. 2 GrEStG und §§ 138 ff. BewG in Betracht. Im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist zu beachten, dass regelmäßig keine weitergehende Entscheidung getroffen werden kann, als vom BVerfG zu erwarten ist.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-1109-2