FinMin Hessen: Hessischer Finanzminister Boddenberg fordert Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung für Unternehmen
Der Bundesrat hat am 15.5.2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Corona-Steuerhilfegesetz beraten. Hessen hat darüber hinaus eine eigene Initiative eingebracht, die steuerlich eine Ausweitung des Verlustvortrages vorsieht, damit betroffene Unternehmen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besser bewältigen können. Dieser Antrag erhielt jedoch keine Mehrheit. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg erklärte dazu: „Ja, wir unterstützen die vorgesehenen Maßnahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes. Die darin enthaltenen Maßnahmen wie die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie sind aus unserer Sicht jedoch nur ein erster Schritt. Es bedarf weiterer Maßnahmen. Hessen hat deshalb eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die im Ergebnis die Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung zum Ziel hat. Dieses wichtige Instrument ergänzt für mich das Paket der Bundesregierung auf sehr sinnvolle Art und Weise. Umso bedauernswerter ist es, dass dafür heute keine Mehrheit zustande kam. Ich fordere deshalb, dass die Bundesregierung und der Bundestag das Instrument der verbesserten Verlustverrechnung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch in das steuerliche Maßnahmenpaket integriert. Denn wir müssen steuerpolitisch mehr tun, als auf Bundesebene bislang beschlossen wurde beziehungsweise geplant ist.“
„Wir müssen gerade jetzt den Unternehmen und Betrieben die Luft zum Atmen geben, die sie dringend brauchen. Sie müssen ihre Verluste angemessen wirtschaftlich und steuerlich nutzen dürfen, damit sie in diesen schwierigen Zeiten die vorhandenen und die zu erwartenden Einbußen auch verkraften können. Das kommt der Gesundung und Stärkung der Betriebe, und damit auch dem Wohle der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie im Ergebnis unserem gesamten Wirtschaftsstandort mit zugute.“
(Quelle: PM FinMin Hessen vom 15.5.2020)