BFH: Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerung durch Personengesellschaft an Gesellschafter und dessen Ehefrau
Veräußert eine aus drei Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft ein im Gesellschaftsvermögen befindliches Grundstück an einen ihrer Gesellschafter und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum, wird die Grunderwerbsteuer des Gesellschafters nur nach 1/3 der auf seinen Erwerb entfallenden Gegenleistung berechnet. Ist Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert, bedeutet dies eine Steuerberechnung nach 1/6 des Werts des ganzen Grundstücks. Da die (ursprüngliche) vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters am Grundstück in seinem Miteigentumsanteil fortbesteht und damit der Gedanke des Fortbestehens der vermögensmäßigen Beteiligung am Grundstück „verbraucht“ ist, kann der Ehefrau keine Steuerbefreiung gewährt werden (Urteil vom 11.6.2008 – II R 58/06).
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1983-2