BT: Grüne fordern Ausweitung der strafrechtlichen Einziehung
Steueransprüche wie Taterträge aus Steuerhinterziehungen, die vor dem Inkrafttreten des neuen § 375a AO durch Verjährung steuerschuldrechtlich erloschen sind, sollen der strafrechtlichen Einbeziehung und auch der dafür geltenden 30-jährigen Verjährung unterliegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (19/22113).
Die Fraktion weist darauf hin, dass durch im Zuge des zweiten Corona Steuerhilfegesetzes erfolgte Änderungen eine Einziehbarkeit von steuerschuldrechtlich durch Verjährung erloschenen Taterträgen aus Steuerhinterziehung auf alle am 1.7.2020 noch nicht verjährten Steueransprüche ausgeweitet worden sei. Bei Steuerhinterziehung verjähre die Steuerschuld regelmäßig nach zehn Jahren, während die Möglichkeit der Einziehung in 30 Jahren ab Tatbeendigung verjähre. Aufgrund dieser Diskrepanz drohe die Einziehung von Taterträgen aus zurückliegenden Steuerhinterziehungen in möglicherweise großem Umfang, etwa bei Cum/Ex-Fällen, zu scheitern. Das widerspreche dem Ziel der 2017 erfolgten Neuordnung des Einziehungsrechts, wonach – selbst wenn die Tat ungesühnt bleibe – der materielle Nutzen nicht beim Täter verbleiben solle, begründete die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Vorstoß. Die Maßnahme diene unter anderem der Einheit der Rechtsordnung.
(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 932/2020 vom 10.9.2020)