BFH: Grenzüberschreitende PKH; Beiordnung einer Steuerberatungs-GmbH
Der BFH hat mit Beschluss vom 12.3.2020 – X S 1/20 (PKH) – wie folgt entschieden:
1. NV: Die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Entscheidung über die Bewilligung von grenzüberschreitender PKH ist auch dann unter Zugrundelegung der in Deutschland geltenden Einkommensgrenzen vorzunehmen, wenn der Antragsteller in einem anderen EU-Staat wohnt, in dem die Lebenshaltungskosten geringer sind als in Deutschland (Anschluss an BGH-Beschluss vom 10.06.2008 - VI ZB 56/07, MDR 2008, 992).
2. NV: In Verfahren nach der FGO einschließlich der vor dem BFH geführten Entschädigungsklageverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer kann einem Beteiligten, dem PKH bewilligt worden ist, auch eine Steuerberatungs-GmbH beigeordnet werden.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2020-1429-4