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Steuerrecht
25.08.2020
Steuerrecht
BR: Finanzielle Situation der Kommunen entwickelte sich sehr gut

Die finanzielle Situation von Städten und Gemeinden hatte sich bis zum Ausbruch der Corona- Pandemie sehr gut entwickelt. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/21407) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/16810). In der Antwort verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass Kommunen in ihrer Gesamtheit acht Jahre in Folge „zum Teil deutliche Finanzierungsüberschüsse erzielt“ hätten. Auch bei den kommunalen Investitionen sei eine „positive Entwicklung“ zu verzeichnen gewesen. Die Corona-Krise werde indes zu einer Schwächung der finanziellen Situation der Kommunen führen.
Laut Bundesregierung konnten trotz guter Entwicklung die bestehenden finanziellen Disparitäten zwischen den Kommunen in den vergangenen Jahren nur „sehr geringfügig“ abgebaut werden. Dies verdeutliche unter anderem „der auf hohem Niveau verharrende Bestand an Liquiditätskrediten in einigen Regionen sowie die teilweise unterdurchschnittliche Steuerkraft ländlicher und strukturschwacher Kommunen“. Der geringe Spielraum von Städten und Kommunen mit schlechter Finanzausstattung könne zu „deutlichen Unterschieden vor allem in der Qualität der Bereitstellung wichtiger kommunaler Infrastruktur und Angebote führen“.
Die Bundesregierung betont in der Antwort die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Dies sei auch im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu beachten, die eine gemeinsame Aufgabe aller föderalen Ebenen sei, „bei der mit Blick auf die kommunale Finanzlage zuallererst die Länder in der Verantwortung sind“. Die Bundesregierung habe gleichwohl in den vergangenen Jahren mit „vielfältigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen“ zu der positiven Entwicklung der Kommunalfinanzen beigetragen. Reformbedarf hinsichtlich des grundgesetzlichen Durchgriffsverbots (Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG) oder des Föderalismus im Allgemeinen sieht die Bundesregierung aktuell nicht. Auch Überlegungen zu einer Föderalismuskommission stelle sie nicht an.
Weitere Informationen gibt es unter anderem zu Investitionstätigkeiten von Städten und Gemeinden, der Finanzausstattung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben, dem Abruf und Mittelabfluss bei diversen Förderprogrammen sowie dem Zusammenspiel zwischen EU- und kommunaler Ebene. (Quelle: hib-Mitteilung Nr. 835/2020 vom 12.8.2020)

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