R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
12.09.2013
Steuerrecht
BFH: Feststellungserklärung kein Antrag i. S. d. § 171 Abs. 3 AO

Der BFH hat mit Urteil vom 15.5.2013 - IX R 5/11 - wie folgt entschieden:
1. Die Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Feststellungserklärung ist kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3, § 181 Abs. 1 AO. Auch in der Kombination von Erklärungseinreichung und damit im Zusammenhang stehender Antragstellung (auf Durchführung einer Festsetzung oder Feststellung) kann kein Antrag i. S. des § 171 Abs. 3 AO gesehen werden.
2. Ob und mit welcher Reichweite ein Antrag vorliegt, hat das FG im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als Tatsacheninstanz zu ermitteln.
3. Ein verbleibender Verlustabzug kann nach Ablauf der Feststellungsfrist noch gesondert festgestellt werden, wenn das vorhandene Verlustpotenzial auch nach Berücksichtigung des sog. Soll-Verlustabzugs in bereits festsetzungsverjährtem Veranlagungszeitraum nicht verbraucht und damit von Bedeutung i. S. von § 181 Abs. 5 AO ist.

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2261-4 unter www.betriebs-berater.de

stats