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Steuerrecht
22.07.2020
Steuerrecht
EU-Kommission: Faire und einfache Besteuerung: Neues Maßnahmenpaket soll zu wirtschaftlicher Erholung und Wachstum in Europa beitragen

Die Europäische Kommission hat am 15.7.2020 ein ambitioniertes neues Steuerpaket verabschiedet, um sicherzustellen, dass die Steuerpolitik der EU die wirtschaftliche Erholung und das langfristige Wachstum in Europa unterstützt. Die Maßnahmen des Pakets beruhen auf den beiden Grundsätzen Fairness und Einfachheit. Eine faire Besteuerung ist nach wie vor eine der obersten Prioritäten der Europäischen Kommission als Mittel zum Schutz der öffentlichen Einnahmen, die auf kurze Sicht eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche Erholung in der EU und langfristig für Wohlstand spielen werden.

Mit dem Paket soll die Steuergerechtigkeit gefördert werden, indem die Bekämpfung von Steuermissbrauch, die Eindämmung des unlauteren Steuerwettbewerbs und die Erhöhung  der Steuertransparenz intensiviert werden. Gleichzeitig sollen Steuervorschriften und -verfahren vereinfacht werden, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der gesamten EU zu verbessern. Dazu gehört auch die Beseitigung steuerlicher Hindernisse und des Verwaltungsaufwands für die Steuerzahler in vielen Sektoren, damit die Unternehmen im Binnenmarkt leichter wirtschaften und wachsen können.

Das am 15.7.2020 vorgelegte Steuerpaket besteht aus drei getrennten, aber miteinander zusammenhängenden Initiativen:

Der Steuer-Aktionsplan enthält 25 verschiedene Maßnahmen, um die Besteuerung in den kommenden Jahren einfacher und  gerechter  zu gestalten und besser auf die moderne Wirtschaft abzustimmen. Die vorgesehenen Maßnahmen werden ehrlichen Steuerzahlern das Leben erleichtern, indem Hindernisse in jedem Schritt von der Registrierung bis hin zur Steuererklärung, Zahlung, Überprüfung und Streitbeilegung beseitigt werden. Der Aktionsplan wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, das Potenzial von Daten und neuen Technologien auszuschöpfen, Steuerbetrug besser zu bekämpfen, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Mit dem Vorschlag über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC 7) werden die EU-Steuertransparenzvorschriften auf digitale Plattformen ausgeweitet, so dass auch diejenigen, die durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf Plattformen Geld erwirtschaften, einen gerechten Anteil am Steueraufkommen leisten. Mit diesem neuen Vorschlag wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten automatisch Informationen über die von Verkäufern auf Online-Plattformen erzielten Einnahmen austauschen. Der Vorschlag konsolidiert und präzisiert auch die Vorschriften in anderen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Steuermissbrauch zu bekämpfen, beispielsweise durch gemeinsame Steuerprüfungen.

In der Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich liegt der Schwerpunkt auf der Förderung einer fairen Besteuerung und der Bekämpfung unlauteren Steuerwettbewerbs in der EU und auf internationaler Ebene. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission eine Reform des Verhaltenskodexes vor, der den Steuerwettbewerb regeltundschädliche Steuerpraktiken inder EU bekämpft. Ferner wird eine Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete vorgeschlagen, in der Drittländer aufgeführt werden, die sich weigern, international vereinbarte Standards einzuhalten. Schon jetzt bietet diese Liste einen Anreiz für Drittländer, Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu übernehmen, aber es muss noch mehr getan werden. In der Mitteilung wird auch das Konzept der EU für die steuerliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern im Einklang mit der Agenda 2030 fürnachhaltige Entwicklungskizziert.

Das Paket ist der erste Teil einer umfassenden

und ehrgeizigen steuerpolitischen Agenda der EU für die kommenden Jahre. Die Kommission wird auch an einem neuen Konzept für die Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert arbeiten, um die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft anzugehen und sicherzustellen, dass sich alle multinationalen Konzerne in gerechter Weise am Steueraufkommen beteiligen. Im Rahmen des Grünen Deals wird die Kommission Vorschläge unterbreiten, wie auch die Steuerpolitik der EU einen Beitrag leisten kann, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dieser vielschichtige Ansatz zur Reform der Besteuerung in der EU zielt darauf ab, die Besteuerung gerechter und umweltfreundlicher zu gestalten und besser auf die moderne Wirtschaft abzustimmen und so zu langfristigem, nachhaltigem und integrativem Wachstum beizutragen.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für

eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „Die Mitgliedstaaten brauchen heute mehr denn je sichere Steuereinnahmen, um in die Menschen und Unternehmen zu investieren, die sie am dringendsten benötigen. Gleichzeitig müssen wir steuerliche Hindernisse beseitigen und es EU-Unternehmen erleichtern, innovativ zu sein, zu investieren und zu wachsen. Das heutige Steuerpaket geht in die richtige Richtung und trägt zu einer gerechteren und benutzerfreundlicheren Steuerpolitik bei, die auch die digitale Wirtschaft in den Blick nimmt.“

(Quelle: PM Europäische Kommission IP/20/1334 vom 15.7.202

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