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Steuerrecht
25.07.2012
Steuerrecht
EuGH: Ererbte zum Privatvermögen gehörende Kapitalgesellschaftsbeteiligung

Der EuGH hat im Urteil vom 19.7.2012 – C-31/ 11, Scheunemann – entschieden: Eine Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die Anwendung bestimmter Steuervergünstigungen auf einen Nachlass in Form der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat ausgeschlossen ist, während diese Vergünstigungen beim Erwerb einer solchen Beteiligung von Todes wegen gewährt werden, wenn sich der Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat befindet, berührt vorwiegend die Ausübung der Niederlassungsfreiheit im Sinne der Art. 49 ff. AEUV, sofern die genannte Beteiligung es ihrem Inhaber ermöglicht, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der betreffenden Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen. Diese Artikel sind nicht auf einen Sachverhalt anwendbar, der die Beteiligung an einer Gesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat betrifft. Die Nichtgewährung der erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen bei Erbfall einer 100 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Drittland (hier Kanada) verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1889-2 unterwww.betriebs-berater.de

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