BFH: Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber beherrschendem Gesellschafter- Geschäftsführer
Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt, gilt dem BFH zufolge sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage (Urteil vom 23.9.2008 – I R 62/07).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-19-3 unter www.betriebs-berater.de