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Steuerrecht
13.09.2012
Steuerrecht
FG Münster: ErbSt-Freibetrag für Übertragung von Kommanditanteilen

Das FG Münster hat im Urteil vom 24.5.2012 – 3 K 1771/11 Erb – entschieden: Zwar lässt ein nach den Vorgaben des BGB ausgestalteter Nießbrauch die Mitunternehmerinitiative des den Nießbrauch bestellenden Erwerbers einer Kommanditbeteiligung nicht entfallen (vgl. BFH, 1.3.1994 – VIII R 35/92, BStBl. II 1995, 241, BB 1994, 2474). In dem hier zu entscheidenden Streitfall ist jedoch von den Vorgaben des BGB abgewichen worden. Denn nach dem vor Übertragung der Kommanditbeteiligungen geänderten Kommanditgesellschaftsvertrag der KG standen die Stimmrechte uneingeschränkt und in vollem Umfang den zu diesem Zeitpunkt beteiligten Kommanditisten zu mit der Maßgabe, dass diese Regelung auch nach Übertragung der Kommanditbeteiligungen an die Kläger unter Nießbrauchsvorbehalt weiter galt. Das Stimmrecht der Kläger als neue Kommanditisten stand danach für die Dauer des Nießbrauchs den früheren Kommanditisten uneingeschränkt zu. Daher hat das FG die Steuerbefreiung vorliegend versagt. Das FG hat die Revision zugelassen.
(Quelle: Mitteilung FG Münster vom 3.9.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2338-5 unter www.betriebs-berater.de

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