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Steuerrecht
08.07.2013
Steuerrecht
EU-Parlament: Entschließung zur Finanztransaktionssteuer

Das Parlament hat am 3.7.2013 eine Entschließung zur Finanztransaktionssteuer (FTT) gefasst. Darin wird erneut auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in 11 EU-Ländern gedrungen. Das Parlament unterstützt in seiner Entschließung den Vorschlag der Kommission, die FTT auf ein möglichst breites Spektrum von Finanzinstrumenten zur Anwendung zu bringen. Zugleich fordern die Abgeordneten, Ausnahmen für den Handel mit KMU-Anteilen und für Pensionsfonds, um deren geringeren Spekulationsrisiken Rechnung zu tragen. Der Text übernimmt die von der Kommission vorgeschlagenen Steuersätze von 0,1 % für den Handel mit Anteilen und Anleihen, und 0,01 % für den Handel mit Derivaten. Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, höhere Steuersätze für außerbörsendliche Finanztransaktionen festzusetzen, da letztere weniger kontrolliert und weniger transparent abgewickelt werden. Der Handel mit Staatsanleihen und Transaktionen durch Pensionsfonds sollte hingegen bis 1.1.2017 nur mit 0,05 % (Anteile und Anleihen) bzw. 0,005 % (Derivathandel) versteuert werden. In der Entschließung fordern die Abgeordneten zudem die Europäische Kommission auf, bei künftigen Performance-Evaluierungen der FTT besonderes Augenmerk den für Rentenfonds geltenden Steuersätzen zu widmen. Der angenommene Text plädiert dafür, die Umgehung der FTT potentiell teurer werden zu lassen als ihre Bezahlung. Die rechtmäßige Übertragung der Rechte an Papieren soll erst mit Bezahlung der Steuer gewährleistet sein. Nächste Schritte: Das Europäische Parlament hat nur beratende Rolle in Steuerfragen. D. h. der Rat ist bei seiner Entscheidung über den Kommissionsvorschlag nicht an die Stellungnahme des Parlaments gebunden (Anhörungsverfahren). Es bleibt daher abzuwarten, wie der Rat entscheiden wird.
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-1686-7 unter www.betriebs-berater.de
(Quelle: PM EU-Parlament vom 3.7.2013)

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