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Steuerrecht
12.06.2018
Steuerrecht
EU-Kommission: Engere Zusammenarbeit zwischen den Steuer- und Zollbehörden

Für den nächsten langfristigen Haushalt 2021-2027 schlägt die EU-Kommission Maßnahmen vor, um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Steuer- und Zollfragen noch besser und effizienter zu gestalten.

Das neue Zollprogramm („Customs“) wird mit den folgenden Maßnahmen dazu beitragen, eine moderne Zollunion zu schaffen, in deren Mittelpunkt die Interessen der EU-Unternehmen sowie der EU-Bürgerinnen und -Bürger stehen:

Ausbau des Informations- und Datenaustauschs zwischen den nationalen Zollverwaltungen, damit sie die Warenflüsse gefährlicher und gefälschter Waren besser ermitteln können: 2017 wurden insgesamt 2,7 Mio. Stück Munition und 188 000 Stück Explosivstoffe an EU-Grenzen beschlagnahmt;

weitere Erleichterung der Zunahme des Handelsvolumens: Im vergangenen Jahr bearbeiteten die EU-Zollbehörden 331 Mio. Anmeldungen;

Unterstützung der Zollbehörden beim Schutz der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union sowie der ordnungsgemäßen Erhebung der Zölle, Einfuhr-Mehrwertsteuern und Verbrauchsteuern: Das neue Programm wird die Kapazitäten der Zollverwaltungen ausweiten, damit sie den wachsenden Handel und den Wandel der Wirtschafts- und Arbeitswelt (z. B. elektronischer Handel und Blockchain) bewältigen können, und sektorübergreifende Zusammenarbeit und Fortbildungen verstärkt fördern;

Ausarbeitung besserer Risikomanagementstrategien, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen und dazu beizutragen, dass die EU auf Bedrohungen der Sicherheit und grenzüberschreitende Kriminalität besser reagieren kann.

Das neue Programm „Fiscalis“ wird die Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten fördern und durch die folgenden Maßnahmen einen besseren Beitrag zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung leisten:

Einführung besserer und besser vernetzter IT-Systeme, die andernfalls jeder Mitgliedstaat einzeln entwickeln müsste. Darunter fallen auch die Entwicklung und der Betrieb interoperabler und kosteneffizienter IT-Lösungen, um Steuerbehörden bei der Umsetzung des EU-Rechts zu unterstützen;

Austausch bewährter Verfahren und Fortbildungen, um die Effizienz zu steigern: Neben der Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen (auch KMU) bei grenzüberschreitenden Transaktionen ist auch vorgesehen, die Gesamtzahl der geschulten Fachkräfte im Steuerbereich – seit 2014 bislang 423 000 – erheblich zu erhöhen;

gemeinsame Maßnahmen beim Risikomanagement und gemeinsame Kontrollen – von denen seit 2014 bereits 1 000 mit den Mitgliedstaaten organisiert wurden;

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union, Innovationsförderung und Erleichterung der Umsetzung neuer Wirtschaftsmodelle.

Nächste Schritte: Eine rasche Einigung über den gesamten langfristigen EU-Haushalt und die sektoralen Vorschläge ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass die EU-Mittel für laufende Programme, dazu zählen auch die Programme zur Stärkung der Zollunion und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, weiterhin vor Ort Wirkung zeigen können.

(Quelle: PM EU-Kommission IP/18/4009 vom 8.6.2018)

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