BFH: Derzeit geltendes Erbschaftsteuerrecht verfassungsgemäß? Beitrittaufforderung an BMF
Der BFH Hat im Beschluss vom 5.10.2011 - II R 9/11 - das BMF aufgefordert, dem Verfahren II R 9/11 beizutreten. In dem Verfahren muss entschieden werden,
1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u. a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungsgemäß ist und
2. ob § 19 Abs. 1 i. V. m. §§ 13a und 13b ErbStG in der auf den 1.1.2009 zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es ermöglichen, durch bloße Wahl bestimmter Gestaltungen (gewerblich geprägte Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft) die Steuerfreiheit des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen.
(PM BFH vom 16.11.2011)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2901-2 unter www.betriebsberater.de