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Steuerrecht
26.10.2015
Steuerrecht
Bundestag: DBA mit China

Die Bundesregierung will das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit China durch ein neues ersetzen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/6449) eingebracht. Es soll das 1985 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen ersetzen. Doppelbesteuerungen würden bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen darstellen. Das neue Abkommen lehne sich an das Musterabkommen der OECD an, erläutert die Bundesregierung.

hib 549 vom 26.10.2015

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