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Steuerrecht
28.04.2020
Steuerrecht
BR: Bundesregierung zur länderbezogenen Berichtspflicht der EU

Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben den Vorschlag der Europäischen Kommission für die verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen.

Die Abstimmung in der Bundesregierung dauere an, schreibt sie in der Antwort (19/18306) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/17509). Gleichzeitig betont sie, dass eine Reihe der darin enthaltenen Fragen wegen des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses in der Bundesregierung nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst seien. Weiter heißt es in der Antwort, aufgabenbedingt pflege die Bundesregierung Kontakte zu einer Vielzahl von Akteuren wie zum Beispiel auch anderen Mitgliedstaaten.

Eine lückenlose Aufstellung der in dem fraglichen Zeitraum stattgefundenen Gespräche, in denen öffentliches Country-by-Country Reporting thematisiert wurde, könne nicht gewährleistet werden.

Die Bundesregierung befinde sich zur Frage, wie während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission verfahren werden soll, derzeit noch in der Ressortabstimmung.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 385/2020 vom 15.4.2020)

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