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Steuerrecht
15.07.2011
Steuerrecht
FG Schleswig-Holstein: Betriebsaufspaltung aufgrund alleiniger Geschäftsführungsbefugnis

Das Schleswig-Holsteinische FG hat durch Urteil vom 11.5.2011 – 1 K 138/09 – entschieden: Eine personelle Verflechtung i. S. d. Rechtsprechungsgrundsätze zur Betriebsaufspaltung kann dadurch begründet werden, dass der das Betriebsunternehmen beherrschende Gesellschafter aufgrund entsprechender Geschäftsführungsbefugnisse in der Lage ist, auch über die laufenden Geschäfte des Besitzunternehmens allein zu bestimmen. Unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 23.12.2003 – IV B 45/02 – (juris) vertritt es die Auffassung, dass der Abschluss und die Beendigung von Mietverträgen auch bei einer Grundstücksgesellschaft nicht zwingend laufende Geschäfte des täglichen Lebens darstellen müssten. Ob es sich um laufende oder um außergewöhnliche Geschäfte handele, bestimme sich vielmehr nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Seien die Geschäfte danach – wie in dem entschiedenen Verfahren – als außergewöhnlich anzusehen, so stehe die fehlende Befugnis des Geschäftsführers der Besitzgesellschaft, solche Geschäfte allein vorzunehmen, (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) der Annahme einer personellen Verflechtung nicht entgegen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1750-2 unter www.betriebs-berater.de
(PM Schleswig-Holsteinisches FG vom 30.6.2011)

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