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Steuerrecht
03.07.2013
Steuerrecht
BFH: Bei der Bestellung eines Gesamterbbaurechts handelt es sich um grunderwerbsteuerrechtlich um zwei Erwerbsvorgänge

Der BFH hat mit Urteil vom 24.4.2013, II R 53/10 - wie folgt entschieden:

1. Bestellen zwei Grundstückseigentümer an ihren Grundstücken ein Gesamterbbaurecht, liegen zwei Erwerbsvorgänge i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG vor.

2. "Bestimmter Sachverhalt" i. S. des § 174 Abs. 4 AO ist der einzelne Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft. Es muss sich um ein und denselben Lebensvorgang handeln, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft.

3. Grunderwerbsteuerrechtlich ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs ein Erbbaurecht mit noch künftig zu errichtendem Gebäude, soweit eine entsprechende Herstellungsverpflichtung der Veräußererseite (Erbbaurechtsgeber und ggf. mit ihm verbundener Dritter) besteht.

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