BT: Ausweitung der Tonnagesteuer geprüft
Die Bundesregierung prüft die Beschlüsse der Europäischen Kommission hinsichtlich der Ausweitung der Tonnagesteuer auf weitere Dienstleistungen.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18320) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17692) mit. Die EU-Kommission habe akzeptiert, dass auch Hafenumschlagdienste unter die Tonnagesteuer fallen könnten. Beispielhaft genannt werden in der Antwort die Ein- und Ausschiffung von Personen, die Be- und Entladung von Gütern sowie Verwaltungs- und Versicherungstätigkeiten, die eng mit der Beförderung von Personen oder Waren verbunden seien. Die AfD-Fraktion hatte wissen wollen, ob sich aus der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Tonnagesteuer eine Benachteiligung der deutschen Häfen ergeben könnte.
(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 386/2020 vom 16.4.2020)