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Steuerrecht
27.04.2020
Steuerrecht
BT: Ausweitung der Tonnagesteuer geprüft

Die Bundesregierung prüft die Beschlüsse der Europäischen Kommission hinsichtlich der Ausweitung der Tonnagesteuer auf weitere Dienstleistungen.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18320) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17692) mit. Die EU-Kommission habe akzeptiert, dass auch Hafenumschlagdienste unter die Tonnagesteuer fallen könnten. Beispielhaft genannt werden in der Antwort die Ein- und Ausschiffung von Personen, die Be- und Entladung von Gütern sowie Verwaltungs- und Versicherungstätigkeiten, die eng mit der Beförderung von Personen oder Waren verbunden seien. Die AfD-Fraktion hatte wissen wollen, ob sich aus der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Tonnagesteuer eine Benachteiligung der deutschen Häfen ergeben könnte.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 386/2020 vom 16.4.2020)

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