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Steuerrecht
15.07.2010
Steuerrecht
DStV: Aussetzung des ELENA-Verfahrens richtig

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) begrüßt ausdrücklich den Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Die mit ELENA beabsichtigte Entlastung für mittelständische Unternehmen sei derzeit zweifelhaft. Außerdem verursache das Meldesystem zu hohe Belastungen der öffentlichen Haushalte. Zudem verstießen die monatlich – anlassunabhängig – vom Arbeitgeber zu übermittelnden Meldungen gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das alleinige Motiv, Arbeitgeber im Bedarfsfalle von der Ausstellung einer Papierbescheinigung zu befreien, kann nach Ansicht des DStV nicht die Pflicht der Arbeitgeber zum Aufbau eines Datenspeichers mit jährlich 60 Millionen Datensätzen rechtfertigen. Ausreichend sei es, wenn Arbeitgeber auf Nachfrage ausgewählte Daten elektronisch an die Träger der Sozialversicherung übermitteln. Hierdurch könnte weitaus einfacher und zudem auf verfassungsrechtlich sicherem Boden der gesetzliche Vereinfachungszweck erreicht werden.
 
(PM DStV vom 5.7.2010)

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