EU-Ministerrat: Ausschlussfrist für das elektronische Vorsteuer- Vergütungsverfahren verlängert
Der EU-Ministerrat hat beschlossen, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 umsechs Monate zu verlängern. Die Ausschlussfrist endet somit erst am 31.3.2011. Der Einsatz der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der achtWirtschaftsverbände gegenüber dem BMF, dem Bundeszentralamt für Steuern und auf EU-Ebene gegenüber der EU-Kommission für Verbesserungen und schließlich für eine Verlängerung der Abgabefrist für Anträge auf elektronische Vorsteuervergütung (eVVV) sei somit erfolgreich gewesen, so die BStBK in einer Pressemitteilung.
„Mit dem Beschluss wird eine der tragenden Säulendes europäischenSteuersystems–dieNeutralität der Mehrwertsteuer – untermauert. Es ist nun nicht mehr zu befürchten, dass ein Unternehmen seinen Rechtsanspruch auf eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf Grund technischer Hindernisse verliert“, sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der BStBK.
Hintergrund sei, dass das Vorsteuer-Vergütungsverfahren innerhalb der EU zum 1.1.2010 grundlegend geändert worden sei. So müssten die Mitgliedstaaten ein elektronisches System einführen, bei dem ein Unternehmer einen Erstattungsantrag über ein Web-Portal im eigenen Ansässigkeitsstaat beantragen kann. Es stellte sich jedoch u. a. heraus, dass dieWeb-Portale der einzelnen Mitgliedstaaten nicht harmonierten. Deutsche Unternehmer hätten bspw. erhebliche technische Probleme bei der Einreichung ihres Erstattungsantrages gehabt.
(PM BStBK vom 19.10.2010)