BFH: Auslegung von DBA - Lichtdesigner als werkschaffender Künstler
Der BFH hat mit Urteil vom 11.7.2018 – I R 44/16 - entschieden:
1. Zum Einfluss einer Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen.
2. Ein Lichtdesigner ist werkschaffend tätig, wenn er das später zur Aufführung gebrachte Lichtdesign vorab entwickelt und sein Werk sodann vor der eigentlichen Aufführung lediglich an die lokalen Verhältnisse anpasst, ohne noch im Rahmen der (späteren) Aufführungen auf das Werk Einfluss zu nehmen. Anders ist es dann, wenn er sein Werk --nach Art eines Performance-Künstlers-- vor dem Publikum schafft.