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Steuerrecht
12.03.2014
Steuerrecht
BMF: Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder - Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Kilometergeldansatzes bei Dienst- oder Geschäftsreisen

Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes können die Kosten in einer pauschalen Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, während aus öffentlichen Kassen geleistete Erstattungen für Fahrtkosten in voller Höhe steuerfrei ersetzt werden dürfen. Steuerpflichtige haben hierin eine verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung gesehen und gegen Steuerbescheide Einspruch eingelegt oder Änderungsanträge gestellt. Der BFH hat entschieden, dass kein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (Beschluss vom 15.3.2011 - VI B 145/10, BFH/NV S. 983). Das BVerfG hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 20.8.2013 - 2 BvR 1008/11). Die in dieser Angelegenheit eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge können somit keinen Erfolg haben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb durch Allgemeinverfügung vom 27.02.2014 diese Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen.


--> Hinweis: Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter http://www.bundesfinanzministerium.de

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