Bundestag: Änderung des DBA mit Georgien
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien soll geändert werden. Bisher sei nur ein veralteter Informationsaustausch möglich, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11.3.2014 zur Änderung des Abkommens vom 1.6.2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Das Abkommen soll mit den Änderungen auf den Stand des OECD-Musterabkommens gebracht werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19.9.2014 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben. Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.bundestag.de (Drucksache 18/2661 vom 25.09.2014).