BFH: Abtretung von Vorsteuerüberschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen
Der BFH hat durch Urteil vom17.3.2009 – VII R 38/ 08 – entschieden: Sind im Umsatzsteuerjahresbescheid abzugsfähige Vorsteuern mit 0 DM/Euro zugrunde gelegt, verliert die Festsetzung eines Vergütungsanspruchs aufgrund einer Umsatzsteuervoranmeldung (Vorbehaltsfestsetzung), soweit sie auf berücksichtigten Vorsteuern beruht, ihre Wirksamkeit als formeller Rechtsgrund für die infolge einer wirksamen Abtretung des Anspruchs bewirkte Auszahlung. Im Falle der Uneinbringlichkeit beim Zedenten ist das FA zur Rückforderung des Betrags vomZessionar berechtigt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1211-3