BFH: Abtretung von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer
Der BFH hat im Urteil vom 5.7.2012 – VI R 11/11 – entschieden:
1. Tritt ein Arbeitgeber Ansprüche aus einer von ihm mit einem Versicherer abgeschlossenen Rckdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer ab und leistet der Arbeitgeber im Anschluss hieran Beiträge an den Versicherer, sind diese Ausgaben Arbeitslohn.
2. Durch eine Anzeige des Arbeitgebers nach § 41c Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG wird der Anlauf der Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitnehmer gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO gehemmt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3170-3 unter www.betriebs-berater.de