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Steuerrecht
15.11.2011
Steuerrecht
EU-Kommission: Abbau der Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung stehen grundsätzlich in Widerspruch zum Geist des Binnenmarkts. Trotzdem müssen viele Bürger und Unternehmen nach wie vor allein deshalb eine höhere Steuerlast tragen, weil sie in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind. Gleichzeitig nutzen andere die Schlupflöcher zwischen den nationalen Steuersystemen, um sich ihren Steuerpflichten zu entziehen. Die Kommission ist entschlossen, dieses Problem anzugehen, und hat heute eine Mitteilung über die Doppelbesteuerung angenommen. In dieser Mitteilung wird aufgezeigt, in welchen Bereichen in der EU die Doppelbesteuerungsprobleme hauptsächlich auftreten, und es werden konkrete Maßnahmen umrissen, die die Kommission zur Lösung dieser Probleme ergreifen will.

Eine von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation hat ergeben, dass es in mehr als 20 % der gemeldeten Fälle einer Doppelbesteuerung von Unternehmen um mehr als 1 Mio. EUR ging und in mehr als 35 % der Doppelbesteuerung von Privatpersonen um mehr als 100 000 EUR

Als ersten sofortigen Schritt zur Stärkung der geltenden Vorschriften zur Vermeidung von Doppelbesteuerung hat die Kommission heute gleichzeitig einen Vorschlag zur Verbesserung der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren angenommen. Damit wird z. B. die Zahl der Fälle verringert, in denen ein Mitgliedstaat auf eine Zahlung Quellensteuer erhebt und ein anderer dieselbe Zahlung besteuert. Andere Bereiche, in denen die Kommission spezifische Lösungen für Doppelbesteuerungsprobleme anbieten will, sind z. B. in naher Zukunft die Erbschaftssteuer in grenzübergreifenden Sachverhalten oder zu einem späteren Zeitpunkt die Dividenden an Aktionäre.

Die Kommission wird auch andere Möglichkeiten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in grenzübergreifenden Fällen prüfen, etwa durch die Einrichtung eines Forums zur Erstellung eines Verhaltenskodex zur Doppelbesteuerung oder durch die Festlegung eines verbindlichen Streitbeilegungsverfahrens für ungelöste Doppelbesteuerungsfälle.

Zur Frage der doppelten Nichtbesteuerung, die den öffentlichen Haushalten erhebliche Einnahmeausfälle verursacht, wird die Kommission eine Konsultation einleiten, um das volle Ausmaß dieses Problems zu ermitteln. Anhand der Ergebnisse dieser Konsultation wird sie prüfen, welches die geeignetsten und wirksamsten Maßnahmen sind, um eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden, und sie wird nächstes Jahr entsprechende Lösungsvorschläge vorlegen

(Quelle: PM EU-Kommission vom 11.11.2011)

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