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Steuerrecht
24.10.2011
Steuerrecht
FG Niedersachsen: 1 %-Regelung verfassungsgemäß

 Das Niedersächsische FG hat durch Urteil vom 14.9.2011 – 9 K 394/10 – entschieden: Die Regelung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kfz (§ 8 Abs. 2 S. 2 i.V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) ist verfassungskonform. Insbesondere liege kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor, weil der Gesetzgeber seit 1996 unverändert an dem Bruttoneuwagenlistenpreis als Bemessungsgrundlage auch nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung festgehalten habe. Auch wenn das Recht zur Typisierung unter dem Vorbehalt der realitätsnahen Erfassung der Wirklichkeit stehe, sei der Gesetzgeber nicht gehalten, im Kfz- Handel übliche Rabatte von 10 % bis über 30 %, die zudem vomHersteller, Modell und vielen Sonderfaktoren (Verkäuflichkeit, Auslauf- oder Sondermodell) abhängig seien, bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da das FG die Revision zugelassen hat; das Az. des BFH ist noch nicht bekannt.
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 14.10.2011)

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