Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.2.2018 – 9 K 580/17 L – wie folgt entschieden: 1. Bei dem durch den auswärtigen Ort der Feier notwendig gewordenen Bustransfer handelt es sich um einen Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert ...