Der EuGH hat mit Urteil vom 26.2.2019 – C-135/17, X-GmbH - entschieden:
1. Die Standstill-Klausel in Art. 64 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass Art. 63 Abs. 1 AEUV die Anwendung einer Beschränkung des Kapitalverkehrs mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen nicht berührt, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats am 31. Dezember 1993 im Wesentlichen bestand, deren Tragweite aber nach diesem Stichtag auf Beteiligungen ohne Zusammenhang mit einer Direktinvestition ausgeweitet wurde.
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Der BGH hat mit Urteil vom 24.1.2019 – IX ZR 110/17 - entschieden: a) Der Schuldner, der ihm zustehende Forderungen zur Absicherung von eigenen Verbindlichkeiten global abgetreten, das Eigentum an Waren in einem Raumsicherungsvertrag übertragen und Vorbehaltsware käuflich erstanden hat, ...
Das BAG hat mit Urteil vom 20.11.2018 – 1 AZR 189/17 – wie folgt entschieden:
1. Nach § 862 Abs. 1 Satz 2 BGB kann der Besitzer im Fall einer Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht deren Unterlassung verlangen, wenn weitere Störungen zu besorgen sind. Verbotene Eigenmacht liegt nach § 858 Abs. 1 BGB vor, wenn die Störung des Besitzes ohne
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