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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.03.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Bestätigungsvermerke für Stiftungen und Analyse der Landesstiftungsrechte

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Bestätigungsvermerke bei der Abschlussprüfung von Stiftungen im neuen Format des IDW PS 400 n. F. verabschiedet. Parallel hat der HFA das im Anhang des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Stiftungen (IDW PS 740) enthaltene Formulierungsbeispiel aufgehoben.
Darüber hinaus hat der HFA die Landesstiftungsrechte hinsichtlich der Erweiterung des Bestätigungsvermerks um zusätzliche Aussagen gem. IDW PS 400 n. F., Tz. 66 oder Tz. A63 analysiert und in drei Kategorien unterteilt:

  • Landesstiftungsrechte, die eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks um zusätzliche Aussagen verlangen (Berlin, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein),
  • Landesstiftungsrechte, bei denen bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks möglich ist (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen) und
  • Landesstiftungsrechte, bei denen eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks im Regelfall nicht sachgerecht ist (Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz).

Weitere Einzelheiten enthält die HFA-Berichterstattung (einschließlich Anlage) vom 18.2.2019, die IDW-Mitglieder nach dem Einloggen über "Mein IDW" in der Rubrik Sitzungsberichte, HFA herunterladen können. Die neuen Mustervermerke sind unter "Mein IDW" in der Rubrik Arbeitshilfen, Mustervermerke zum Download als Worddatei verfügbar.

(IDW Aktuell vom 20.2.2019)

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