Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von binären Optionen an Privatkunden auf nationaler Ebene zu untersagen. Dazu hat sie
EuGH, Urteil vom 21.11.2018 – C-664/16, Lucreţiu Hadrian Vădan gegen Agenţia Naţională de Administrare Fiscală – Direcţia Generală de Soluţionare a Contestaţiilor, Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Braşov – Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Alba
Das BAG hat mit Urteil vom 18.9.2018 – 9 AZR 162/18 – wie folgt entschieden:
1. Die Transparenz einer in einem Verbrauchervertrag gestellten oder als Allgemeine Geschäftsbedingung vereinbarten Ausschlussfrist, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnimmt, ist ...
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