-tb- Die Europäische Kommission hat zahlreiche Beschlüsse gefasst, mit denen die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden für die Finanzmärkte verbessert, eine grössere Konvergenz der Aufsichtspraktiken in den Mitgliedstaaten erzielt und die Stabilität
-tb- Das Committee of European Securities Regulators (CESR) hat seine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 "Embedded Derivatives" an die EFRAG übersandt (Quelle: www.cesr.eu/popup2.php?id=5514).
Das IDW hat mit Schreiben vom 14.1.2009 an das IASB zum Exposure Draft „Embedded Derivatives – Proposed amendments to IFRIC 9 and IAS 39“ sowie zum Exposure Draft: „Investments in Debt Instruments – Proposed amendments to IFRS 7“ Stellung genommen.
Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) setzt auch 2009 bei ihrer Arbeit einen deutlichen Schwerpunkt auf die aktive Aufsicht über die anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner letzten Sitzung folgende Verlautbarungen verabschiedet: – Entwurf IDW-Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum IASB-Entwurf zur Änderung von IFRS 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“ und zum IASB-Entwurf „Gehaltene
LG Köln, Urteil vom 8.10.2008 - 28 O 302/08 Leitsätze (Des Kommentators)1. Ein erteilter Auftrag zur Offenlegung von Jahresabschlüssen ist nicht widerrufbar. 2. Die Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger
-tb- Die Das Office of Economic Analysis (OEA) der Securities and Exchange Commission (SEC) hat mitgeteilt, dass es die Teilnahmefrist an der Web-basierten Studie zu den Kosten und dem Nutzen von Section 404 des Sarbanes-Oxley Act 2002 bis zum 31.1.
-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat den Entwurf eines Statement 133 Implementation Issue C22 "Scope Exceptions: Exception Related to Embedded Credit Derivatives" veröffentlicht (Quelle: http://www.fasb.
-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre Umsetzungsempfehlung zur Übernahme der Änderungen in IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich der Zulässigkeit der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten an die Europäische Kommission
-tb- Das Committee of European Securities Regulators (CESR) hat zwei im wesentlichen gleichlautende Stellungnahmen zum Exposure Draft "IFRS 7 Investments in Debt Instruments" abgegeben, eine direkt an den IASB (Quelle: www.cesr.eu/popup2.php?id=5497)
LG Bonn, Beschluss vom 2.12.2008 - 37 T 627/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 23.6.2008 - 30 T 15/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 250,00 EUR wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 10.12.2008 - 37 T 472/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 13.11.2008 - 30 T 275/08 SachverhaltDer Beschwerdeführer ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der C GmbH (Schuldnerin). Er wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der
LG Bonn, Beschluss vom 28.7.2008 - 30 T 52/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 26.6.2008 - 30 T 33/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 29.10.2008 - 30 T 104/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen