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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.02.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BFA des IDW: Jahresabschluss 2008 bei Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen

Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat erörtert, welche Folgerungen sich aus dem Jahressteuergesetz 2009 für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2008 bei Factoringund Finanzierungsleasingunternehmen ergeben. Nach Abstimmung mit dem Hauptfachausschuss (HFA) und Erörterung mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) geht der BFA – wie im Ergebnis auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) (vgl. Schreiben des BMF vom 30.1.2009, GZ VII B 3 – WK 5212/08/10001) – davon aus, dass Unternehmen, die Factoring und Finanzierungsleasing betreiben, für das Geschäftsjahr 2008 keinen Abschluss nach den Vorschriften für Kreditinstitute aufstellen müssen. Sollte ein betroffenes Unternehmen gleichwohl für das Geschäftsjahr 2008 einen solchen Abschluss aufstellen wollen, so wäre dies im Hinblick auf die ab 2009 bestehende Pflicht und die nicht abschließend geklärte Rechtslage nicht zu beanstanden. In beiden Fällen ist im Anhang die der Aufstellung zugrunde gelegte Rechtslage darzustellen. Die Begründung ist abrufbar unter http://www.idw.de/idw/download/Jahresabschluss_bei_Factoring_und_Finanzierungsleasingunternehmen.pdf?id=587802&property=Datei.

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