R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
28.08.2019
Arbeitsrecht
BAG: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Das BAG hat mit Beschluss vom 7.8.2019 – 5 AZB 16/19 – wie folgt entschieden:

1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) entsprechen grundsätzlich denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax. In beiden Fällen ist es unverzichtbar, den Versandvorgang zu überprüfen (Rn. 20).

2. Beim Versenden von fristwahrenden Schriftsätzen an das Gericht über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) setzt eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle voraus, dass der Rechtsanwalt die in seiner Kanzlei zuständigen Mitarbeiter anweist, stets den Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung nach § 46c Abs. 5 Satz 2 ArbGG zu kontrollieren. Er hat zudem seine Mitarbeiter zumindest stichprobenweise diesbezüglich zu überprüfen (Rn. 23).

stats