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Arbeitsrecht
21.02.2019
Arbeitsrecht
BAG: BAG: Feststellungsantrag - Antragsauslegung - Zulässigkeit - Feststellungsinteresse - vergangenheitsbezogene Feststellung - Vorfrage - erforderliche Bestimmtheit

Das BAG hat mit Beschluss vom 23.10.2018 – 1 ABR 18/17 – wie folgt entschieden:

1. Für ein Feststellungsbegehren des Betriebsrats, es habe bei einer vom Arbeitgeber in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahme - hier: Vorschlagsrecht bei Aktienoptionen - ein Mitbestimmungsrecht bestanden, fehlt es an dem nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse, wenn sich keine Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (Rn. 14 bis 16).

2. Einem Feststellungsantrag fehlt die nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderliche hinreichende Bestimmtheit, wenn sich dem Antragsinhalt - auch unter Berücksichtigung der Antragsbegründung - nicht mit entnehmen lässt, für welche betriebliche Maßnahme oder welche betriebliche Angelegenheit der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht beansprucht (Rn. 18 f.).

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