Der BFH hat im Urteil vom 21.4.2010 – X R 1/08 – entschieden: Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO beginnt, wenn die angezeigte Steuerverkürzung dem Grunde nach individualisiert werden kann, der Steuerpflichtige also Steuerart und
Der BFH hat im Urteil vom 23.2.2010 – VII R 1/09 – entschieden: Die Verlängerung einer in einem angefochtenen Verwaltungsakt getroffenen Maßnahme nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b VO Nr. 1469/95, mit der sämtliche Zahlungen von Ausfuhrerstattungen
BFH, Urteil vom 11.2.2010 - VI R 43/09Vorinstanz: Niedersächsisches FG, 19.3.2009 - 11 K 83/07Leitsätze1. Die nachhaltige „vertragswidrige" private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen
BFH, Urteil vom 11.11.2009 - II R 31/07Vorinstanz: FG Münster vom 14. Juni 2007 3 K 2319/04 Erb (EFG 2007, 1619)Leitsätze1. Hat sich der Schenker eines mit einem Nießbrauch zu seinen Gunsten belasteten Gegenstands in der Schenkungsabrede für den Fall
BFH, Urteil vom 9.12.2009 - II R 28/08Leitsätze1. Erhöht sich der Wert der GmbH-Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die GmbH einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten,
BFH, Urteil vom 15.4.2010 - V R 10/09LEiTSÄTZE1. Dem Begriff der "Vermögensverwaltung" kommt umsatzsteuerrechtlich für die Unternehmerstellung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durch einen "Betrieb gewerblicher Art" keine Bedeutung zu.
Der BFH hat mit Urteil vom15.4.2010 – V R 10/09 – das bei der Umsatzsteuer für die öffentliche Hand bestehende Besteuerungsprivileg eingeschränkt. Die öffentliche Hand unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie zivilrechtlich tätig wird. Juristische
BFH, Urteil vom 22.4.2010 - V R 9/09LEITSATZVerfügen mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft, ist die GmbH nicht finanziell in die Personengesellschaft eingegliedert (Änderung der
Mit Urteil vom22.4.2010 – V R 9/09 – hat der BFH seine Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft (Konzernbesteuerung) geändert. Das Urteil betrifft die in der Praxis häufig anzutreffende Fallkonstellation der Betriebsaufspaltung zwischen
BFH, Urteil vom 22.4.2010 - VI R 40/08LEITSÄTZE1. Ein Steuerbescheid darf wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen nicht aufgehoben oder geändert werden, wenn das FA bei ursprünglicher Kenntnis
Der BFH hat im Urteil vom 22.4.2010 – VI R 40/08 – entschieden: Ein Steuerbescheid darf wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen nicht aufgehoben oder geändert werden, wenn das FA bei
Das BVerfG hat im Beschluss vom 9.6.2010 - 1 BvR 1198/10) entschieden: Die Fachberaterbezeichnungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) dürfen von Steuerberatern werbend verwendet werden, sofern dies nicht im unmittelbaren räumlichen
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - II R 3/09LEITSÄTZE1. Eine Betriebsveräußerung innerhalb der in § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. bestimmten Behaltensfrist von fünf Jahren führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a.F.,
Der BFH hat im Urteil vom 17.3.2010 – II R 3/09 – entschieden: Eine Betriebsveräußerung innerhalb der in § 13a Abs. 5 ErbStGa. F. bestimmten Behaltensfrist von fünf Jahren führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2
Der 12. Senat des Niedersächsischen FG hat mit Beschluss vom 27.5.2010 – 12 V 58/10 – die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung derVollziehung) wegen der eventuellen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags abgelehnt. Das Gericht
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 8.6.2010 – IV C 1 – S 1980-1/10/10003:007 – zu der Frage geäußert, wie die Gebühren für die Verwaltung eines Investmentvermögens steuerlich zu beurteilen sind, wenn sie von einem Dritten unmittelbar dem Anleger und
Das BMF hat im Schreiben vom 15.6.2010 - IV D 3 - S 7427/08/10003-03 - zum Verfahren zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gem. § 18a UStG Stellung genommen. Dort finden sich Ausführungen zur Abgabe der ZM, zur Abgabefrist, zu den
Das BMF hat das Schreiben vom 4.9.2009 - IV B 9 - S 7117/08/10001 - (BStBl. I 2009, 1005) durch Schreiben vom 14.6.2010 - IV D 3 - S 7117/09/10002 - ergänzt. Geändert werden die Rz. 32 und 57. Diese betreffen u.a.die kurzfristige Vermietung von