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ZNER 2022, 80
OVG Koblenz 
Verbandsklagebefugnis noch nicht anerkannter Vereinigungen ([unbekannt] vom 04.08.2021, 8 C 10217/21)

Die Verbandsklagebefugnis ist nach § 2 Abs. 1 UmwRG nur denjenigen Vereinigungen eingeräumt, die bereits im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs nach § 3 UmwRG anerkannt sind (Zugangsvoraussetzung).

OVG Koblenz, ZNER 2022, 80-84 ([unbekannt] vom 04.08.2021, 8 C 10217/21)

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