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ZNER 2022, 80
VGH Kassel 
Begrenzung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen ([unbekannt] vom 16.09.2021, 6 A 260/19)

Die Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2017 erfolgt gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 a) bb) EEG 2014 nur dann, wenn das antragstellende Unternehmen nachweist, dass die Stromkostenintensität für die Begrenzung ab dem Kalenderjahr 2016 „mindestens 17 Prozent“ betragen hat.

VGH Kassel, ZNER 2022, 80 ([unbekannt] vom 16.09.2021, 6 A 260/19)

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