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ZNER 2024, 225
FG Düsseldorf 
Stromsteuerentlastung: Ermittlung der nach Art. 2 Nr. 18 Buchst. b) AGVO maßgeblichen Eigenmittel (Urteil vom 08.04.2024, 4 K 569/23 VS)

Bei der Einordnung einer Kommanditgesellschaft als Unternehmen in Schwierigkeiten ist im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Eigenmittel nur auf die erstmalige Gründungs-Einlage abzustellen. Nachträgliche eigenkapitalrelevante Vorgänge sind unbeachtlich.

FG Düsseldorf, ZNER 2024, 225-228 (Urteil vom 08.04.2024, 4 K 569/23 VS)

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