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ZNER 2020, 232
BGH 
Nichtigkeit einer Kündigung bei abgestimmtem Verhalten gemäß § 1 GWB (Urteil vom 18.02.2020, KZR 6/17)

Beruht die Kündigung eines Vertrags auf einem abgestimmten Verhalten im Sinne des § 1 GWB, ist die Kündigung auch dann gemäß § 134 BGB nichtig, wenn einer Vertragspartei, die aus mehreren Mitgliedern besteht, nach dem Vertrag nur ein einheitliches Kündigungsrecht zusteht.

BGH, ZNER 2020, 232-234 (Urteil vom 18.02.2020, KZR 6/17)

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